Aktuelle Meldungen

Für die Bearbeitung von Förderanträgen und die Prüfung von Fördermitteln der Jugendverbände und Jugendbildungsstätten suchen wir eine_n Sachbearbeiter_in mit 75%. Die Stelle ist unbefristet. Bewerben kann man sich bis 29. Januar 2021.
Ab Januar 2021 gibt es mehr Geld für Angebote von Fachkräften und Ehrenamtlichen der Jugendhilfe an Schulen. Das gilt für alle Träger der freien Jugendhilfe, die mit Schulen der Sekundarstufe I kooperieren - also auch für Jugendverbände.
27.01.2021 | Bei einer Video-Konferenz schnell einen Screenshot machen und hochladen? Das könnte ungewollte Konsequenzen haben. Bei dieser Fortbildung klären wir rechtliche Grundlagen in Sachen Bildrechte auf Social Media.
14.04.2021 | In Zeiten von Corona bieten sich Soziale Plattformen an, um Jugendliche zu erreichen. Doch in der digitalen Welt geht so manches schnell unter. In diesem Workshop erfahren wir, wie Instagram, Twitter etc. am effektivsten genutzt werden können.
Alle Berliner Juleica-Inhaber_innen bekommen am Tag des Ehrenamts, dem 5. Dezember 2020, Rabatte bei unseren Partnern. Damit wollen wir euch für euer ehrenamtliches Engagement in diesem besonderen Jahr ganz herzlich "Danke!" sagen.
Lockerungen Corona Jugendarbeit Berlin
Für Einrichtungen der Berliner Jugendarbeit gelten weiterhin die Bestimmungen, die seit 15. Juni 2020 in Kraft sind. Laut einem Schreiben des Senats vom 30.10.2020 sind Angebote der Jugendhilfe von den aktuellen Schließungen nicht betroffen.
Vier Jugendliche mit Masken aus Tüten, Früchten und Kanistern blicken in die Kamera
Bei unserer virtuellen Hauptausschuss-Klausur wollen wir den Einfluss und den Umgang mit Covid19 auf Jugendverbände diskutieren. In Austauschrunden soll es auch um digitale Angebote und Hygienemaßnahmen gehen.
Klicken zum Vergrößern, mit Rechtsklick speichern. Ausschnitte gestattet. Bilder: © LJR Berlin
Wir fordern die Berliner CDU in einer Kampagne dazu auf, sich für das Wahlalter 16 auszusprechen. Schon bei den Abgeordnetenhauswahlen 2021 sollen 16- und 17-Jährige mitwählen können. Dafür braucht es eine Verfassungsänderung.
Als Soforthilfen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie stellt der Berliner Senat 4,9 Millionen Euro für gemeinnützige Vereine und Organisationen zur Verfügung. Sie können im Oktober bis zu 20.000 Euro beantragen.