Schulkooperation

Bildung ist mehr als Schule. Jugendverbände sind ein wichtiger Partner für Schulen.

Mehr denn je sind Schulen Lebensorte für Kinder und Jugendliche. Kinder und Jugendliche verbringen einen Großteil ihrer Zeit in der Schule, unabhängig davon, ob es sich um eine Ganztagsschule handelt, eine Hortbetreuung wahrgenommen wird oder ergänzende AGs und Nachmittagsangebote genutzt werden. Dadurch kommt Schule ein umfassender Bildungsauftrag zu, dem sie nur in Kooperation mit anderen Bildungsträgern nachkommen kann.

Jugendverbände sind ein wichtiger Partner für Schulen. Sie eröffnen Jugendlichen Erfahrungsräume und Angebote zur Orientierung. Das Erlernen selbstbestimmter Lebensführung, von Beziehungskompetenz, Solidarität und Gemeinsinn sind zentrale Merkmale der Jugendverbandsarbeit. Jugendverbände bringen jugendpädagogische Konzepte in die Kooperation mit Schulen ein, die Schule zu einem echten Lebens- und Lernort für junge Menschen machen können.

Rahmenvereinbarungen zur Kooperation Jugendverband - Schule

Rahmenvereinbarung Ganztag

Mit der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung haben wir 2010 die Rahmenvereinbarung Sekundarstufe I (RV Sek I) geschlossen. Darin geht es um die Kooperation von Trägern der freien Jugendhilfe zur Ausgestaltung und Sicherstellung des Ganztagsbetriebs in der Sekundarstufe I. Die Rahmenvereinbarung regelt, wie die Schule Kosten finanziert, die zum Beispiel dem Jugendverband durch das Angebot an der Schule entstehen. Durch den Musterkooperationsvertrag mit Leistungsvereinbarung und Kostenblatt konnte die Zusammenarbeit von Schulen und Jugendverbänden im Ganztagsbetrieb auf eine transparente und für alle Beteiligten sichere Basis gestellt werden.

Kostensätze zur Kooperation Jugendverband - Schule im Ganztag

Für Fachkräfte und Ehrenamtliche der Jugendhilfe an Schulen gibt es festgelegte Kostensätze für die Angebote. Das gilt für Träger der freien Jugendhilfe, die mit Schulen der Sekundarstufe I kooperieren, um den Ganztagsbetrieb auszugestalten und sicherzustellen. Je nachdem, ob das Angebot von einer Fachkraft oder Ehrenamtlichen durchgeführt wird, gelten unterschiedliche Kostensätze, die zum Beispiel der Jugendverband von der Schule pro Stunde erhält. Seit 2024 betragen die Kostensätze für ein Angebot von Fachkräften 56,81 Euro und für Angebote von Ehrenamtlichen 21,53 Euro. Grundlage für die Angebote ist die "Rahmenvereinbarung Ganztag". Die Rahmenvereinbarung regelt, wie die Schule Kosten finanziert, die zum Beispiel dem Jugendverband durch das Angebot an der Schule entstehen. 

Zu den Kostenblättern, Mustern für Kooperationsverträge mit der Schule und weiteren Informationen

Rahmenvereinbarung außerhalb des Ganztagsbetriebs

2011 haben wir mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport auch eine Rahmenvereinbarung zur Kooperation geschlossen, die die Zusammenarbeit von Schulen und Jugendverbänden außerhalb des Ganztagsbetriebs auf eine transparente und für alle Beteiligten sichere Basis stellen. Dazu gehören diese Dokumente:

 

Bildungsserver Berlin Brandenburg: Kooperation Schule - Jugendhilfe in Berlin

Das Online-Angebot "Kooperation von Schule und Jugendhilfe" in Berlin auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg stellt neben umfangreichen Basisunterlagen auch Fachtexte und Handlungsempfehlungen zur Verfügung und enthält Dokumentationen von Fachtagungen sowie rechtliche Grundlagen der Kooperation und Materialien zur Qualitätsentwicklung. Auf der Website sind alle wesentlichen Texte – u.a. auch die Texte zum Rahmenkonzept – hinterlegt. Das Angebot wird von Best Practice-Beispielen zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe abgerundet.