Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien können seit dem 01.04.2011 zusätzliche Leistungen für „Bildung und Teilhabe“ erhalten.

Anspruchsberechtigt für das Bildungs- und Teilhabepaket sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, die bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden.

Angebote von Jugendverbänden sind dem Bereich "Teilhabe an Kultur, Sport, Freizeit" zugeordnet. Im Wert von pauschal 15 Euro monatlich (bzw. 180 Euro jährlich) können Kosten für regelmäßige Mitgliedsbeiträge oder einmalige Teilnahmebeiträge für Bildungs- und Freizeitmaßnahmen übernommen werden.

Ein extra Antrag muss dafür nicht gestellt werden. Das Geld wird an die Teilnehmer_innen selbst (bzw. deren Eltern) direkt nach Vorlage eines Nachweises (z.B. Mitgliedsvertrag, Anmeldebestätigung des Jugendverbandes o.ä.) bei der zuständigen Leistungsstelle ausgezahlt. Je nach Freizeitaktivität erfolgt die Zahlung entweder monatlich oder aber auch in einer Summe. Auf die Höhe der tatsächlichen Kosten kommt es nicht an.

Neben den einmaligen oder monatlichen Beiträgen können auch erforderliche Ausrüstungsgegenstände bzw. Leihgebühren sowie Fahrtkosten zum Teilhabeangebot oder für Freizeitfahrten übernommen werden. Für diese können anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche ebenso jeweils monatlich bis zu 15 Euro erhalten.

Weitere Informationen

Auf der Webseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gibt es alles Wissenswerte zum Berliner Bildungs- und Teilhabepaket.