Das FAQ zur Juleica beantwortet Fragen

Berliner Juleica FAQ

Mit diesem FAQ wollen wir euch die gängigsten Fragen rund um die Jugendleiter_innen-Card Juleica beantworten. Solltet ihr weitere Fragen haben, tretet gerne mit uns in Kontakt, wir helfen euch weiter!

Wo finde ich Juleica-Schulungen?

Viele unserer Mitgliedsverbände bieten regelmäßig und selbstständig Juleica-Schulungen an. Am besten informiert ihr euch direkt über deren Websites über anstehende Schulungen. Manche Verbände stellen ihre Juleica-Schulungen auch in unserem Terminkalender ein. Außerdem bieten einige weitere Juleica-Träger Jugendleiter_innen-Schulungen an. Eine Übersicht über alle Berliner Juleica-Träger findet ihr hier:

Wie kann ich eine Juleica beantragen?

Die Jugendleiter_innen-Card kann man ganz bequem online beantragen. Das können Jugendleiter_innen nach der erfolgreichen Schulung selbst machen, oder der Träger, bei dem man die Ausbildung gemacht hat, beantragt die Juleica für die Teilnehmenden der Schulung. Der Antrag muss in der Regel spätestens ein Jahr nach der Juleica-Schulung gestellt werden. Wie die Beantragung funktioniert, erfahrt ihr unter Online-Antrag.

Ist es möglich, mein Studium oder meine Ausbildung anerkennen zu lassen?

Wenn ihr eine anerkannte pädagogische Berufsausbildung oder ein entsprechendes Hochschulstudium nachweisen könnt, kann euer Träger im Einzelfall prüfen, ob ihr an einer Juleica-Schulung teilweise oder gar nicht teilnehmen müsst.

Eine Voraussetzung hierfür ist, dass in eurer Ausbildung oder dem Hochschulstudium ein deutlicher Bezug zur Kinder- und Jugendarbeit besteht. Außerdem müssen die Inhalte der Juleica-Schulung umfassend behandelt worden sein.

Dafür sprecht bitte direkt mit eurem Träger, bei dem ihr aktiv seid.

Wie verlängere ich meine Juleica?

Die Juleica hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Wer weiterhin ehrenamtlich aktiv ist, kann die Juleica verlängern. Dazu ist die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung notwendig (Dauer mind. 8 Stunden). Was genau sich dafür eignet, sprecht ihr am besten mit eurem Träger ab. Zusätzlich empfehlen wir, dass ihr einen gültigen Erste-Hilfe-Schein besitzt (nicht älter als zwei Jahre).

Die Weiterbildungen der Landesjugendringe Berlin und Brandenburg eignen sich auch zur Verlängerung der Juleica. Ihr müsst dabei zwei Veranstaltungen besuchen, um auf die Dauer von 8 Stunden zu kommen. Was ihr sonst noch beachten müsst, erfahrt ihr unter Ausbildung & Verlängerung.

Muss ich nochmal eine Juleica-Schulung machen, wenn meine Juleica abgelaufen ist und ich sie nicht rechtzeitig verlängert habe?

Das kommt darauf an, wie lange eure letzte Schulung her ist und ob ihr euch in der Zwischenzeit weiter ehrenamtlich engagiert habt. In der Regel solltet ihr den Antrag für die Verlängerung 18 Monate nach Ablauf der aktuellen Juleica stellen. Die Frage kann euch aber am besten der Juleica-Träger selbst beantworten, bei dem ihr die Juleica erworben habt. Wer allerdings inzwischen bei einem anderen Juleica-Träger aktiv ist, fragt bei dem neuen Träger nach.

Wie kann ich anerkannter Juleica-Träger werden?

Um sich als Berliner Juleica-Träger anerkennen zu lassen, muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Anerkannte freie oder öffentliche Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII können einen Antrag stellen.

Die Kriterien dafür sind, dass die Jugendleiter_innen in Berlin aktiv sind und das Engagement auf Dauer angelegt ist (die Teilnahme an einer einzigen Jugendreise reicht leider nicht aus). Außerdem muss verständlich sein, warum ein Bedarf besteht, Juleica-Schulungen anzubieten.

Alle Einrichtungen oder Organisationen, die bereits einem registrierten Juleica-Träger angegliedert sind, können keine eigenständigen Juleica-Träger werden. Das gilt z.B. für eine Jugendfreizeiteinrichtung, die bei einem Jugendverband Mitglied ist, der schon als Juleica-Träger anerkannt wurde.

Wer Juleica-Träger werden will, kann sich mit einem formlosen Anschreiben inklusive Begründung, einer Kopie der Satzung/Gesellschaftervereinbarung und einer Kopie der Anerkennung als Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII an uns wenden.

Wie ist das mit dem Erste Hilfe Kurs?

Um eine Jugendleiter_innen-Card bekommen zu können, müsst ihr neben der Teilnahme an der Juleica-Schulung auch an einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen, der 9 Unterrichtseinheiten (6 Stunden und 45 Minuten) umfasst. Wer in den letzten zwei Jahren einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert hat, kann das durch den zugehörigen Schein nachweisen und muss nicht erneut an einem Kurs teilnehmen. Wenn ihr eure Juleica verlängern möchtet, empfehlen wir zusätzlich einen gültigen Erste-Hilfe-Schein (nicht älter als zwei Jahre)..

Mehr Informationen zum Erste-Hilfe-Kurs findet ihr unter Ausbildung und Verlängerung.

Welche Rabatte bekomme ich mit der Juleica?

Wir arbeiten mit Partnern zusammen, die Jugendleiter_innen gegen Vorlage der Juleica Vergünstigungen anbieten. Den Link zur Übersicht findet ihr unter Rabatte und Vorteile. Dort findet ihr auch noch weitere Vorteile, die euch die Juleica bringt.

Wie sieht's mit Sonderurlaub und Bildungsurlaub für ehrenamtliches Engagement aus?

Für euer ehrenamtliches Engagement könnt ihr euch von eurem Arbeitgeber freistellen lassen, z.B. wenn ihr als Teamer_in auf eine Ferienfreizeit fahrt. Wenn ihr an einer Schulung oder Fortbildung teilnehmt, könnt ihr Bildungsurlaub beantragen. Wie das genau funktioniert, erfahrt ihr unter Rabatte und Vorteile.

Gilt meine Juleica auch als Ehrenamtskarte?

Ja, seit Mai 2022 gilt die Juleica auch als Ehrenamtskarte. Ein entsprechender Hinweis ist auf der Rückseite der Juleica aufgedruckt.

Auch "alte", aber noch gültige Berliner Juleicas haben Anspruch auf die Ehrenamtskarte: Jugendleiter_innen, deren Juleica in Berlin ausgestellt wurde, können dafür das Formular unter www.ljrberlin.de/juleica-ehrenamtskarte ausfüllen. Wir senden allen Inhaber_innen einer gültigen Berliner Juleica dann eine separate Ehrenamtskarte zu. Die Ehrenamtskarte ist dann gleich lange gültig wie die Juleica. Mehr dazu erfahrt ihr unter Rabatte und Vorteile.

Ist die Juleica nur in Berlin gültig?

Die Juleica gilt in ganz Deutschland. Deshalb gibt es bundesweite Regelungen und Qualitätsstandards für die Juleica. Diese Leitlinien definieren die einzelnen Bundesländer zum Teil noch etwas genauer. Welche Vorschriften in Berlin gelten, steht in der AV-Juleica für das Land Berlin.

Was ist, wenn ich in Berlin aktiv bin, aber außerhalb wohne?

Wir stellen auch für ehrenamtlich Aktive, die nicht in Berlin wohnen, sich aber in Berlin engagieren, die Juleica aus. Dafür benötigen wir lediglich eine kurze Bestätigung des Trägers, bei dem ihr euch engagiert, dass ihr ehrenamtlich in Berlin tätig seid.

Wie lange dauert es, bis ich meine Juleica erhalte?

Die Juleica ist ein offizielles Dokument, das mehrere Zwischenschritte durchlaufen muss. Daher dauert der Prozess zwischen Antragstellung und Erhalt etwas. Uns liegt der Juleica-Antrag erst vor, wenn der Juleica-Träger bzw. der/die Jugendleiter_in ihn gegengeprüft hat. Ab dann benötigen wir noch etwa 1-2 Wochen, ehe die Juleica versendet wird. Bitte beachtet: Die Bearbeitungszeit geht nicht von der Gültigkeitsdauer (3 Jahre) eurer Juleica ab.

Wie alt muss oder darf ich sein, um die Juleica zu bekommen?

Das Mindesalter für den Erhalt einer Juleica ist 16 Jahre. Wenn euer Träger es begründen kann, darf die Juleica in Ausnahmefällen auch an Personen im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden. Eine Altersbegrenzung für die Juleica nach oben gibt es nicht.

 

Juleica-Kontakt

Fragen zu Juleica & Trägerschaft:
 

Eva Holzheimer
Referentin für Jugendverbandsarbeit
030 818 861 04
holzheimer@ljrberlin.de

Fragen zum Online-Antragsverfahren:
 

Laura Meyer
Sachbearbeiterin Verwaltung
030 818 861 00
meyer@ljrberlin.de