FSJ: Freiwilliges Soziales Jahr in Berlin
Mach dein FSJ mit Kindern und Jugendlichen
Du bist grade mit der Schule fertig und weißt noch nicht, wie es weitergehen soll? Du willst etwas Sinnvolles tun, dich aber noch nicht auf eine Ausbildung oder ein Studium festlegen? Du brauchst noch den praktischen Teil deiner Fachhochschulreife oder ein Praktikum für dein Wunsch-Studium? Du willst später mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und möchtest schon mal ein paar Erfahrungen sammeln?
In unserem FSJ-Programm kannst du dich ein Jahr lang für Kinder und Jugendliche engagieren. Dabei arbeitest du in einem Team an einem unserer Einsatzorte. Dort kannst du dich ausprobieren, beruflich orientieren und einen Einblick in die Kinder- und Jugendarbeit erhalten. Während dieser Zeit kannst du deine persönliche Stärken erproben, eigene Ideen verwirklichen und neue Fähigkeiten entwickeln.
- Wie kann ich mich bewerben?
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Unser FSJ-Programm beginnt jedes Jahr am 1. September und dauert 12 Monate. Einen offiziellen Bewerbungsschluss gibt es nicht, aber frühzeitige Bewerbungen erhöhen deine Chance, zu einem Bewerbungsgespräch oder einer Einsatzstellen-Hospitation eingeladen zu werden. Bewerben können sich Jugendliche zwischen 16 und 24 Jahren, die keinen Hochschulabschluss haben.
Deine Bewerbung kannst du uns per E-Mail an fsj-bewerbung@ljrberlin.de zusenden. Zur Bewerbung gehören diese Unterlagen:
- Aussagekräftiges Anschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- falls vorhanden: Scan weiterer Nachweise, z.B. Praktikums- oder Kursbescheinigungen, Mitgliedschaft in Vereinen, Juleica, etc. (das ist keine Bewerbungsvoraussetzung)
- falls vorhanden: Nachweis über abgebrochene Berufsausbildung, Studium oder Freiwilligendienst
Bitte sende uns keine Bewerbungsmappen oder Originale zu. Wir können diese leider nicht zurücksenden.
- Was erwarten mich für Aufgaben im FSJ?
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Wir arbeiten mit 33 Einsatzstellen zusammen. Das sind Berliner Jugendverbände, Jugendbildungsstätten und andere Träger der Jugendarbeit. An deinem Einsatzort unterstützt du die Mitarbeiter_innen in ihrer täglichen Arbeit. Dabei unterscheiden sich die Aufgabenschwerpunkte je nach Einsatzbereich.
Bereich "Jugendverbandsarbeit"
Jugendverbände sind ein Zusammenschluss von Jugendlichen mit gemeinsamen Interessen oder Zielen, die selbst organisiert diese Interessen vertreten. Typische Angebote von Jugendverbänden sind Gruppenstunden, Wochenend- und Ferienfreizeiten oder internationale Begegnungen. In einem Jugendverband übernehmen die FSJler_innen diese Aufgaben: Mitwirkung, Planung und Organisation von Aktionen, Projekttagen, Gruppenstunden oder Fahrten, Büroarbeit und Recherchen, Öffentlichkeitsarbeit.
Bereich "Jugendbildung"
Jugendbildungsstätten führen für Kinder-/Jugendgruppen oder Schulklassen Seminare oder Projektwochen durch. Die FSJler_innen unterstützen dabei durch: Planung und Mitarbeit bei den Seminaren, Betreuung der Gruppen, Dokumentation von Seminaren und Projektwochen, Büroarbeit und Recherchen, Unterstützung bei Veranstaltungen (Technik, Räume, Materialvorbereitung), Teilnahme an Teamsitzungen.
Bereich "Schulsozialarbeit"
Schulsozialstationen machen Angebote für Schüler_innen, Lehrer_innen oder auch Eltern. Häufige Tätigkeiten der FSJler_innen dort sind: Betreuung von Arbeitsgemeinschaften der Schüler_innen, Vorbereitung und Durchführung von Projektwochen, Unterstützung der Schüler_innenvertretung, Vorbereitung und Durchführung von Ferienangeboten.
Bereich "Offene Kinder- und Jugendarbeit"
Hier sind vor allem Jugendclubs, Familienzentren und andere Jugendfreizeiteinrichtungen gemeint, die offene Angebote für Kinder und Jugendliche in deren Freizeit machen. Mögliche Tätigkeiten in diesem Bereich sind: Angebote machen und entwickeln für verschiedene Zielgruppen (z.B. Spiel, Sport, Kunst, Musik, Medien, etc.), Begleitung von Kindern und Jugendlichen in ihrer Entwicklung, Mitarbeit bei der Planung und Durchführung von Projekten, Ausflügen und Fahrten, regelmäßige Teilnahme an den Teamsitzungen.
- Wo kann ich überall ein FSJ machen?
- Einen Überblick über alle Einsatzstellen bekommst du auf der Karte. Welche Einsatzstellen ab September 2023 noch frei sind und mehr Infos zu den Stellen erfährst du auf unserer Einsatzstellen-Seite.
- Und was ist mit Taschengeld, Urlaub und Seminaren?
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Während deines FSJ...
- erhältst du ein monatliches Taschengeld von 500 € und hast Anspruch auf Kindergeld bzw. (Halb-)Waisenrente
- arbeitest du 35 Stunden in der Woche und hast 30 Tage Urlaub
- nimmst du an 25 kostenlosen Seminar- und Bildungstagen gemeinsam mit den anderen Jugendlichen in unserem FSJ-Programm teil
- wirst du durch den Landesjugendring und eine Ansprechperson in deiner Einsatzstelle in allen Fragen rund um deine FSJ-Zeit unterstützt
- erhältst du einen FSJ-Ausweis, der dir in vielen Einrichtungen und im Nahverkehr Vergünstigungen verschafft
- kannst du den Praxis-Teil für deine Fachhochschulreife erreichen oder das FSJ als Praktikum für verschiedene Studiengänge bzw. als Wartesemester für die Uni anrechnen lassen
- absolvierst du einen Jugendleiter_innen Kurs und bekommst eine Juleica
- werden deine Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung) und die gesetzliche Unfallversicherung von uns übernommen
Zum Abschluss des FSJ bekommst du ein qualifizierendes Arbeitszeugnis, das dir deine erworbenen Fähigkeiten und deine Arbeitspraxis bescheinigt und dir bei Bewerbungen einen Vorteil verschafft.
- erhältst du ein monatliches Taschengeld von 500 € und hast Anspruch auf Kindergeld bzw. (Halb-)Waisenrente
- Das musst du zum Datenschutz wissen, wenn du dich bewirbst
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Der Landesjugendring Berlin e.V. erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerber_innen für sein FSJ-Programm zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens.
Die Verarbeitung erfolgt auch auf elektronischem Wege. Schließt der Landesjugendring Berlin einen Vertrag über ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) mit einem_einer Bewerber_in, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Vertragsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.
Wird kein Anstellungsvertrag mit dem_der Bewerber_in bis zum jährlichen Programmbeginn am 1. September geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen spätestens zum 30. April des Folgejahres gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des Landesjugendring Berlin entgegenstehen.
Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Verantwortlich für Fragen zum Datenschutz ist Tilmann Weickmann (datenschutz@ljrberlin.de).