Rabatte und Vorteile mit deiner Juleica

Ehrenamt lohnt sich: Gegen Vorlage der Juleica können Jugendleiter_innen Rabatte und Vergünstigungen bekommen. Außerdem gilt die Juleica auch als Ehrenamtskarte der Länder Berlin und Brandenburg. Juleica-Inhaber_innen können auch den Berliner FreiwilligenPass beantragen. Die verbindliche Freistellung für Ehrenamt in der Jugendarbeit ist seit 2020 ebenfalls im Jugendförder- und Beteiligungsgesetz verankert.

Juleica-Shop mit kostenlosen Items für Jugendleiter_innen

Sweatshirt, Regenjacke, Badetuch, Opinel-Messer, Bucket-Hut: Im Juleica-Shop können Jugendleiter_innen je zwei kostenlose Artikel exklusiv mit ihrer Juleica-Mitgliedsnummer bestellen. Die Artikel sind stark limitiert. Die Ausrüstung für Juleica-Inhaber_innen gibt es gegen eine Versandkostenpauschale von 9,99 Euro. Der Shop wird zur Verfügung gestellt vom Deutschen Bundesjugendring:

https://jugendverband.org/shop

Vergünstigungen und Rabatte mit deiner Juleica
Krists Luhaers on Unsplash

Mit der Juleica können Jugendleiter_innen als Anerkennung und Dankeschön für ihr Engagement zahlreiche Vergünstigungen bekommen - und das bundesweit. Ob im Theater, in Ausstellungen oder im Einzelhandel - wir arbeiten mit Partnern zusammen, die unterschiedliche Rabatte gegen Vorlage der Juleica gewähren.

Auf juleica.de gibt es Übersichten zu den Vergünstigungen und Schnäppchen. Wir tun unser Bestes, dass die Rabatte auch eingelöst werden. Solltet ihr einmal Probleme haben, gebt uns bitte Bescheid oder verweist vor Ort direkt auf den Rabatt-Eintrag auf www.juleica.de!

Die Juleica gilt außerdem auch als Ehrenamtskarte. Ein entsprechender Hinweis wird seit Mai 2022 auf die Rückseite der Juleica aufgedruckt. Damit haben Berliner und Brandenburger Juleica-Inhaber_innen Zugang zu über 400 weiteren Rabatten in Berlin und Brandenburg.

Selbst Vergünstigungen einwerben!

Viele Unternehmen und Einrichtungen würden gerne ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit unterstützen - sie müssen nur angesprochen werden. Helft uns dabei, Vergünstigungen einzuwerben und die Angebote für Juleica-Inhaber_innen auszuweiten. 

Fragt doch einfach mal bei den Läden nach, in denen Ihr gerne einkauft, in den Cafés und Clubs, in denen Ihr euch gerne aufhaltet, in den Kultur- und Freizeiteinrichtungen, die euch gefallen. Vielleicht können sie sich ja auch vorstellen, Jugendleiter_innen ihre Anerkennung auszusprechen? Wir freuen uns auch immer über eure Hinweise, wie man die Juleica noch besser machen kann!

Freistellung: Sonderurlaub und Bildungszeit

Sonderurlaub

Jugendleiter_innen können zusätzlichen Urlaub für ihr Engagement in Anspruch nehmen, z.B. wenn sie Seminare oder Juleica-Schulungen leiten oder bei Ferienfreizeiten als Teamer_innen mitarbeiten. Dazu müssen sie bei ihrem Arbeitgeber schriftlich Sonderurlaub beantragen.

Im Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) §10 ist geregelt, dass Personen, die ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig sind, von ihrem Arbeitgeber Sonderurlaub zu gewähren ist, wenn der Arbeitgeber seinen Sitz in Berlin hat. Der Arbeitgeber ist also verpflichtet, den Sonderurlaub zu gewähren, es sei denn, dem Antrag steht ein zwingendes betriebliches Interesse entgegen.

Unter Berufung auf dieses Gesetz muss beim Arbeitgeber schriftlich ein Antrag auf Sonderurlaub gestellt werden. Notwendig ist zudem eine Bestätigung des Jugendverbandes oder Trägers, dass der_die Jugendleiter_in ehrenamtlich die Maßnahme (mit) leitet.

Sonderurlaub kann für bis zu zwölf Arbeitstage im Jahr beantragt werden, verteilt auf bis zu drei Veranstaltungen. Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht nur, wenn dies arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart ist bzw. es eine Betriebsvereinbarung gibt. Falls dies nicht der Fall ist, ist der Arbeitgeber zwar verpflichtet, Sonderurlaub zu gewähren, er kann aber entscheiden, ob er dies bezahlt oder unbezahlt tut.

Hier findet ihr eine Vorlage zum Download, um Sonderurlaub beim Arbeitgeber zu beantragen:


Bildungszeit

Josephine Witt / djo-Regenbogen Berlin

Beschäftigte haben ein Recht auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, um an Bildungsveranstaltungen teilzunehmen, die der politischen Bildung und/oder der beruflichen Weiterbildung und/oder der Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten dienen. Dafür stehen zehn Tage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren zur Verfügung.

Ausdrücklich besteht auch ein Anspruch auf Weiterbildungen im ehrenamtlichen Engagement in Jugendverbänden. Das kann z.B. die Teilnahme an einer Juleica-Schulung sein. Es wird allerdings vorausgesetzt, dass die Fort- oder Weiterbildung vom Land Berlin anerkannt ist. Dafür kann der Träger einen Online-Antrag beim Land Berlin stellen. Wenn die Fort- oder Weiterbildung als Bildungszeit anerkannt ist, können Beschäftigte bei ihrem Arbeitgeber die bezahlte Freistellung mit Verweis auf das Bildungszeitgesetz beantragen.

Link zu Bildungszeit bei berlin.de

Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale für Ehrenamtliche in Jugendverbänden

Wer in einem Jugendverband ehrenamtlich engagiert ist, kann vom Jugendverband eine steuerfreie Aufwandsentschädigung in Höhe von 840 Euro im Jahr erhalten. Diese Aufwandsentschädigung kann für konkrete, vertraglich vereinbarte Leistungen (bspw. Bürotätigkeiten, handwerkliche oder organisatorische Tätigkeiten) oder pauschal (bspw. an Vorstandsmitglieder) bezahlt werden. Auch bei einer pauschalen Aufwandsentschädigung ist eine schriftliche Vereinbarung über das Ehrenamt und die damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben erforderlich. Eine pauschale Aufwandsentschädigung, bspw. für Vorstandsmitglieder, muss zudem in der Vereinssatzung festgelegt sein.

Die Übungsleiterpauschale in Höhe von 3.000 Euro kann bei ehrenamtlichen Tätigkeiten im pädagogischen und künstlerischen Bereich ausgezahlt werden – dazu gehören bspw. das Teamen bei einer Ferienreise, Gruppenleitung, Leitung eines Workshops, Chorleitung o.ä.. Auch für diese Tätigkeiten sollte ein Vertrag vorliegen.

Menschen in Jugendverbänden können mehrere Ehrenämter ausführen und sowohl die Ehrenamts-, als auch die Übungsleiterpauschale für unterschiedliche ehrenamtliche Tätigkeiten erhalten. Erhalten Ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen, die über den Höchstbeträgen von 840 bzw. 3.000 EUR liegen, müssen sie die über diesen Freibeträgen liegenden Einkünfte versteuern.

Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale sind rechtlich gesehen keine eigenständigen Einkunftsarten. Daher muss sie der_die Ehrenamtliche wie jede andere Einkunftsart in der Steuererklärung neben den Einnahmen des Hauptberufs eintragen. Hierfür gibt es gesonderte Zeilen in der Steuerklärung.

In den Verträgen über die ehrenamtliche Tätigkeit sollte formuliert werden, dass es sich bei der Vergütung um eine steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigung im Rahmen von § 3 Nr. 26 EStG (bei der Übungsleiterpauschale) bzw. § 3 Nr. 26 a EStG (bei der Ehrenamtspauschale) handelt. Die Pauschalen können überwiesen, aber auch bar ausgezahlt (dann ist eine Empfangsquittung notwendig) werden.

Wenn Ehrenamtliche Arbeitslosengeld, Bürgergeld/Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, werden pauschale Aufwandsentschädigungen im Rahmen von Ehrenamts- bzw. Übungsleiterpauschale bis zu einer Höhe von monatlich 250 Euro nicht angerechnet.

Auch Minderjährige können eine Ehrenamtspauschale oder eine Übungsleiterpauschale erhalten.

Dies ist eine Übersicht über einige grundlegende Fragen hinsichtlich der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale. In Einzelfällen müssen ggf. weitere Regelungen beachtet werden. Diese Informationen ersetzen nicht eine Beratung im Einzelfall durch Steuerberater_innen u.a.

Ehrenamtskarte für Berlin und Brandenburg

Die gemeinsame Ehrenamtskarte der Länder Berlin und Brandenburg richtet sich an überdurchschnittlich engagierte Ehrenamtliche. Wer eine Juleica bei einem Berliner Träger gemacht hat, erhält automatisch auch Zugang zu den über 400 Rabatten der Ehrenamtskarte in Berlin und Brandenburg. In Berlin gibt es rund 250 Rabatte, in Brandenburg etwa 180.

Auf der Rückseite der Juleica sind seit Mai 2022 die Logos der Länder Berlin und Brandenburg aufgedruckt - zusammen mit dem Hinweis, dass die Juleica gültig als Ehrenamtskarte in Berlin und Brandenburg ist. Juleica-Inhaber_innen zählen damit zu den rund 30.500 besonders engagierten Menschen in den beiden Bundesländern.

Auch "alte", noch gültige Berliner Juleicas haben Anspruch auf die Ehrenamtskarte: Juleica-Inhaber_innen können dafür das Formular unter www.ljrberlin.de/juleica-ehrenamtskarte ausfüllen. Wir senden allen Inhaber_innen einer gültigen Berliner Juleica nach Ausfüllen eine separate Ehrenamtskarte zu. Die Ehrenamtskarte ist dann gleich lange gültig wie die Juleica. 

Wir sind Partner der Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg

Ehrenamtliches Engagement gestaltet unsere Bundesländer und verbindet Menschen in Brandenburg und Berlin. Der freiwillige Einsatz Tausender für das Gemeinwohl schafft Zukunft und verdient höchste Anerkennung. Seit 2017 sagen die Länder der Hauptstadtregion deshalb gemeinsam „Danke“ – mit der Ehrenamtskarte für Berlin und Brandenburg. Der Landesjugendring Berlin ist einer der mehr als 280 Partner und gewährt Inhaber_innen der Ehrenamtskarte Rabatte auf Beiträge zu Veranstaltungen, Fortbildungen und Seminaren.

Mehr zur Ehrenamtskarte: www.berlin.de/buergeraktiv/anerkennung/ehrenamtskarte und https://ehrenamt-in-brandenburg.de/anerkennung-2/ehrenamtskarte-2