Lockerungen Corona Jugendarbeit Berlin

November 2020: Berliner Jugendarbeit unter Corona-Bedingungen

Für Einrichtungen der Berliner Jugendarbeit gelten weiterhin die Bestimmungen, die seit 15. Juni 2020 in Kraft sind. Die aktuell gültigen Vorgaben gibt es hier.

Mit einem Schreiben vom 30.10.2020 hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mitgeteilt, dass die Angebote der Jugendhilfe von den aktuellen Schließungen im Zusammenhang mit der 10. Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung nicht betroffen sind. Es gelten grundsätzlich weiter die Empfehlungen zur Öffnung von Angeboten von Jugendverbänden, Jugendbildungsstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen und anderen Träger der Jugendarbeit vom 15. Juni 2020.

Angebote der Jugendarbeit in Berlin

Jugendverbände können weiterhin regelmäßige Gruppenstunden unter Beachtung der Hygieneregeln anbieten. Auch Jugendbildungsstätten können Seminare mit und ohne Übernachtung anbieten. Ebenso können Jugendfreizeiteinrichtungen geöffnet bleiben. Hier verringert sich allerdings die Zahl der Teilnehmenden auf 10 junge Menschen.

Bei den Angeboten müssen sich die Teilnehmenden weiterhin in eine Anwesenheitsliste mit Vor- und Familienname, Anschrift und Telefonnummer zur Kontaktverfolgung eintragen. Vier Wochen nach der Veranstaltung müssen die Daten gelöscht bzw. vernichtet werden.

Fahrten in andere Bundesländer und Europa

Fahrten in andere Bundesländer bzw. andere Staaten sind grundsätzlich möglich. Allerdings sind für Gruppenfahrten die Regelungen am Zielort entscheidend, die teilweise von den Berliner Regelungen abweichen.

SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung

Wir können keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Corona-Verordnung für Berlin  sowie ggf. weitere Hinweise der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Informationen zu den Regelungen die Jugendarbeit in Brandenburg betreffend können beim Landesjugendring Brandenburg erfragt werden.