Ein Graffiti auf einer Hauswand zeigt einen Jungen in Bomberjacke von hinten, der einen Fussball tritt. Der Fußball ist aber ein Coronavirus

Informationen und Hinweise zum Umgang mit der Corona-Pandemie für die Jugendverbandsarbeit

Die meisten der Maßnahmen und Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden aufgehoben. Weiterhin in Berlin geltende Maßnahmen sind in der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung geregelt. Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind uneingeschränkt möglich. Für weiterhin bestehende Fragen findet ihr hier Informationen und Hinweise für die Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit zum Umgang mit der COVID-19-Pandemie.

Auf dieser Seite sammeln wir häufige Fragen aus der Jugend(verbands)arbeit zum Umgang mit der Corona-Pandemie sowie Hinweise zum eigenverantwortlichen Schutz und Informationen zu relevanten Studien im Zusammenhang mit Corona und der Jugendarbeit.

Stand: 02.02.2023

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Maßnahmen zum Infektionsschutz, die weiterhin in Berlin gelten, sollten wir bei der Planung von Angeboten auf dem Schirm haben?

Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit sind uneingeschränkt möglich.

Im Nahverkehr (also in Berliner Bussen, U- und S-Bahnen und Straßenbahnen) wurde zum 02.02.2023 die Maskenpflicht aufgehoben. Es wird jedoch weiterhin empfohlen, dass im öffentlichen Personennahverkehr und in öffentlich zugänglichen Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten, eine medizinische Gesichtsmaske getragen wird (§2(3) BaSchMV).

An Orten, an denen weiterhin eine Maskenpflicht besteht, gilt das für alle Personen ab einem Alter von 6 Jahren. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr müssen keine FFP2-Masken sondern medizinische Gesichtsmasken tragen (§1(3) Satz 2 BaSchMV).

Sollte ein Nachweis über einen negativen Test erforderlich sein: Kinder unter sechs Jahren sind von dem Erfordernis einer negativen Testung ausgenommen, ebenso Schüler_innen, die sich regelmäßig in der Schule testen. Schüler_innen können das durch Vorlage des Schüler_innenausweises nachweisen. Das gilt nicht in den Schulferien (§3(2) BaSchMV).

Es kann sein, dass einige Einrichtungen, die ihr besuchen möchtet (Museen, etc.) von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und weiterhin bei der Maskenpflicht bleiben. Erkundigt euch im Vorfeld, ob das der Fall ist, so dass alle Teilnehmenden eine entsprechende Gesichtsmaske dabei haben. 

Wozu bin ich als Arbeitgeber_in verpflichtet?

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) ist zum 02.02.2023 vorzeitig ausgelaufen. Bitte beachtet, dass der Kauf neuer Gesichtsmasken seit dem 02.02.2023 nicht mehr zuwendungsfähig ist.

Das BMAS empfiehlt, auch weiterhin bewährte Maßnahmen zum Infektionsschutz beizubehalten (AHA+L, ggf. zusätzliche Maßnahmen wie das Ermöglichen von mobilem Arbeiten, etc.).

Bitte beachtet auch, dass laut Aussage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Aufwendungen für die Beschaffung von Tests für Beschäftigte nicht zuwendungsfähig sind, solange eine Testpflicht gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.

Wie kann ein negatives Testergebnis erbracht werden?

Der Nachweis eines negativen Corona-Tests ist nur noch in wenigen Bereichen bzw. Einrichtungen erforderlich. Diese Orte sind in §4 BaSchMV geregelt.

Ist der Nachweis über einen negativen Test gefordert, kann dieser laut §3(1) BaSchMV entsprechend §22a(3) Nr. 3 IfSG erbracht werden, indem die Teilnehmenden vor Ort einen Schnelltest durchführen lassen, unter Aufsicht der Verantwortlichen einen Selbsttest machen oder eine Bescheinigung über ein negatives PoC-Testergebnis, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegt, mitbringen.

Ausgenommen vom Nachweis eines negativen Tests sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie Schüler_innen, die einer regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (§3(2) BaSchMV). Als Nachweis genügt (außer in den Schulferien) der Schüler_innenausweis.

Werden Jugendverbänden weiterhin Tests zur Verfügung gestellt?

Seit Frühjahr 2022 werden Tests von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nur noch für Ferienmaßnahmen (Reisen und andere Angebote) zur Verfügung gestellt, sowohl für Mitarbeiter_innen als auch für Kinder und Jugendliche.

Auch für die Winterferien 2023 werden wieder Tests ausgegeben, sowohl für Mitarbeiter_innen als auch für Teilnehmer_innen an den Angeboten (2 Tests pro Woche pro Person).

Es besteht keine Testpflicht, die Nutzung der Tests ist freiwillig.

Die Testausgabe findet jeweils am Donnerstag und Freitag in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin, Raum 5 A 33, zwischen 9.00 und 14.00 Uhr, statt.

Bitte bringt zur Abholung Transportmöglichkeiten und den ausgefüllten Abholschein mit:

Selbsttests, die für Maßnahmen in den Winterferien selbst beschafft werden, sind zuwendungsfähig.

Sind Selbst- bzw. Schnelltests für Teilnehmende zuwendungsfähig? Wie ist es mit FFP2-Masken?

Selbst- bzw. Schnelltests sind seit Frühjahr 2022 nur noch für Ferienmaßnahmen zuwendungsfähig. Selbsttests, die für Maßnahmen in den Winterferien selbst beschafft werden, sind zuwendungsfähig.

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist zum 02.02.2023 ausgelaufen. Bitte beachtet, dass der Kauf neuer Gesichtsmasken seit dem 02.02.2023 nicht mehr zuwendungsfähig ist.

Welche Konsequenzen haben die Corona-Pandemie und die damit verbundenen fehlenden Teilnahmetage und Juleicas für die Förderung der nächsten Jahre?

Die Förderung für die einzelnen Jugendverbände wird auf dem Niveau von 2021 eingefroren und für die Jahre 2022, 2023 und 2024 nicht wie sonst an die Anzahl von Angeboten wie Seminare, Ferienfahrten oder internationale Begegnungen von vor zwei Jahren gekoppelt. So wird sichergestellt, dass die Jugendverbände keine Verluste in ihrer Förderung haben werden, nur weil sie 2020, 2021 und 2022 pandemiebedingt weniger Angebote an Kinder und Jugendliche machen konnten.

Für den Wiedereinstieg ins Fördermodell gilt: Das Fördermodell für die Jugendverbandsarbeit wird für die Jahre 2023 bis einschließlich 2026 angepasst, um die im Zusammenhang mit der Coronapandemie entstehenden Folgen für die Förderung der Jugendverbände abzumildern. Die geänderte Förderrichtlinie für 2023 gibt es hier.

Sind Stornierungsgebühren zuwendungsfähig?

Ja, sofern Stornierungsgebühren vertraglich vereinbart waren. Bei der Buchung von Reisen bei Fremdveranstaltern ist auf die Stornierungsbedingungen zu achten. Es sind ausschließlich unvermeidbare Stornierungskosten zuwendungsfähig.

Wo finde ich Informationen über die COVID-19-Pandemie in weiteren Sprachen / DGS / leichter Sprache und für Kinder? 

Auf diesen Webseiten gibt es Informationen zur Corona-Pandemie in verschiedenen Sprachen, in Deutscher Gebärdensprache, in leichter Sprache und/oder Erklärungen für Kinder:

Lebenshilfe: Corona-Virus in Leichter Sprache
Diakonie Deutschland: Informationen zum Corona-Virus und zur Corona-Impfung in Leichter Sprache

Forum Transfer: Wichtiges Wissen für alle: Erklärungen rund um Corona

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Ferienfreizeiten und Corona? Welche Regelungen gelten in den anderen Bundesländern?

Die Fachstelle Jugendreisen beim Bundesjugendring bietet Beratung und Vernetzung zu allen Themen von jugendverbandlichen Freizeitmaßnahmen, unter anderem auch zum Umgang mit den Auswirkungen der Coronapandemie.

Viele Landesjugendringe fassen auf ihren Websites die jeweiligen Landesregelungen zusammen und halten zum Teil auch weitere Hinweise zum Umgang mit der Pandemie in der Jugendarbeit bereit. Folgende Landesjugendringe haben zurzeit entsprechende Informationen zusammengestellt: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein.

Eigenverantwortliche Schutzmaßnahmen für eure Angebote

Bereits seit dem 1. April 2022 sind die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit wieder uneingeschränkt möglich. Das bedeutet: keine Maskenpflicht, keine Testpflicht, keine Abstands- oder Zugangsregeln, keine Begrenzung der Teilnehmendenzahl, keine Pflicht für Hygienekonzepte bei Veranstaltungen.

Die COVID-19-Pandemie ist jedoch nicht vorbei und Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben sinnvoll. Die Verantwortung für die Gestaltung und Durchführung der Angebote liegt bei den Verbänden, und natürlich könnt ihr weiterhin Schutz- und Hygienemaßnahmen vereinbaren, so dass sich alle im Verband sicher fühlen. Auch wenn nicht mehr die Pflicht besteht, bei Veranstaltungen und Angeboten Hygienekonzepte zu erstellen, könnt ihr euch dennoch überlegen, gemeinsam einige Regeln zu vereinbaren:

Möglicherweise werden auch weiterhin einige Veranstaltungen (zum Teil) online stattfinden. Für die Gestaltung von Online-Juleica-Schulungen empfehlen wir unsere Methodensammlung auf https://ljrberlin.de/juleica-online.

Studien und Expertisen zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

Burn-out, Stress, Depressionen: Sehr viele Kinder leiden unter psychischen und psychosozialen Belastungen, die auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind. Wir gehen davon aus, dass die Folgen der Pandemie die Jugendarbeit und Jugendverbände noch lange Zeit beschäftigen werden. Daher bieten wir hier eine Übersicht über relevante Studien, die Folgen und Auswirkungen, aber auch den möglichen Umgang damit thematisieren.

JuCo 1 (2020): Erfahrungen und Perspektiven von jungen Menschen während der Corona-Maßnahmen

„Jugendliche und junge Erwachsene haben nicht den Eindruck, dass ihre Interessen in der derzeitigen Krise zählen.“ Das ist eines der zentralen Ergebnisse der ersten bundesweiten JuCo-Studie.
Zu den Ergebnissen der Studie

JuCo 2 (2020): „Die Corona-Pandemie hat mir wertvolle Zeit genommen“

„Die Corona-Pandemie hat mir wertvolle Zeit genommen“: Im November 2020 wurden ein weiteres Mal bundesweit junge Menschen zu ihren Erfahrungen während der Corona-Zeit online befragt.
Zu den Ergebnissen der Studie

JuCo 3 (2021): Verpasst? Verschoben? Verunsichert? Junge Menschen gestalten ihre Jugend in der Pandemie

Im Working-Paper werden erste Ergebnisse aus der Auswertung von JuCo III vorgestellt mit dem Fokus, wie Jugendliche und junge Erwachsene selbst ihre Lage nach fast zwei Jahren Pandemie einschätzen und welche Veränderungen sich über den Zeitraum von Frühjahr 2020 bis Winter 2021 nachzeichnen lassen.
Zu den Ergebnissen der Studie

KiCo-Studie (2020): Kinder, Eltern und ihre Erfahrungen während der Corona-Pandemie

Die weitreichenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben den Alltag vieler Familien in erheblichem Umfang verändert. Die KiCo-Studie gibt unter anderem einen Einblick, wie sich die Pandemie in Familien auf die Situation zu Hause auswirkt.
Zu den Ergebnissen der Studie

COPSY (seit 2020)

Die COPSY-Längsschnittstudie untersucht die Auswirkungen und Folgen der COVID-19 Pandemie auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Die Studie wird von Frau Prof. Dr. Ravens-Sieberer geleitet und von der Forschungsabteilung Child Public Health am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf durchgeführt.
Zu den Ergebnissen der Studie

DJI (2020): Kind sein in Zeiten von Corona. Ergebnisbericht zur Situation von Kindern während des Lockdowns im Frühjahr 2020

Die Coronavirus-Pandemie hat den Alltag von Familien in Deutschland vollkommen verändert. Wie sich Kita- und Schul- Schließungen sowie stark eingeschränkte Kontakte im Frühjahr 2020 auf das Familienklima sowie das Wohlbefinden der Kinder auswirkte und was ihnen dabei half, mit den Veränderungen zurechtzukommen, zeigen die Ergebnisse der Studie "Kind sein in Zeiten von Corona" des Deutschen Jugendinstituts (DJI).
Zu den Ergebnissen der Studie

DBJR (2022): Auswirkungen der Coronapandemie auf jugendverbandliche Freizeitmaßnahmen

Die Coronapandemie hatte und hat massive Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendarbeit. Insbesondere die von ehrenamtlichem Engagement junger Menschen getragenen Freizeitmaßnahmen wie Zeltlager, Ferienfahrten und Jugendreisen waren durch die Kontaktbeschränkungen erheblich beeinträchtigt. Das Wegbrechen von Ehrenamtlichen wirkt sich dabei dauerhaft auch weit über die Phase der Kontaktbeschränkungen aus.

Bei der Umfrage des Deutschen Bundesjugendring (DBJR) im Frühsommer 2022 haben 805 für Freizeitmaßnahmen Verantwortliche aus den im Bundesjugendring organisierten Jugendverbänden und Jugendringen teilgenommen. Die Breite der antwortenden Jugendverbände aus allen Feldern der Jugendarbeit, der Einbezug aller Ebenen (kommunal, regional, Bundes- und Landesebene) sowie die Verteilung der Antworten auf die Bundesländer lassen darauf schließen, dass hier ein verlässliches Gesamtbild gewonnen werden konnte. Ergebnisse der Studie: https://www.dbjr.de/fileadmin/PDFtmp/Jugendreisen/2022-DBJR-Auswertungsbericht-Corona-Freizeit.pdf

Beratungsstellen und Notfallnummern

Die COVID-19-Pandemie und ihre Folgen sowie die Einschränkungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens waren und sind für Kinder und Jugendliche sehr belastend und herausfordernd. Kontaktbeschränkungen, (gewachsene) prekäre wirtschaftliche Situationen der Familie, das Gefühl der verlorenen Zeit, Homeschooling und Zukunftssorgen – junge Menschen befinden sich nach wie vor in einer schwierigen Situation, die Frustration, Ängste, Depression, Wut und viele andere Gefühle hervorruft. Hier ist es hilfreich, bei Angeboten auch immer die (Planungs-)Offenheit mitzubringen, bei Bedarf einen Raum zu schaffen für Austausch. Achtet auch besonders (und noch mehr als sonst) auf einen sensiblen und wertschätzenden Umgang miteinander.

Sollte deutlich werden, dass bei Kindern- und Jugendlichen möglicherweise schwerwiegendere Probleme oder gar ein Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung vorliegen, so solltet ihr euch immer unverzüglich und direkt Hilfe bei Expert_innen holen. Eine Liste von Beratungsstellen sowie Notfallnummern, wenn ihr sofort Hilfe benötigt, findet ihr hier: https://ljrberlin.de/themen/kinderschutz

Um Kinder, Jugendliche sowie deren Eltern bei der Bewältigung der Corona-Zeit zu unterstützen, hat die Kinder- und Jugendpsychiatrie des LMU Klinikums in Partnerschaft mit der Beisheim Stiftung die Webseite „Corona und Du“ entwickelt: Ein Infoportal für Kinder und Jugendliche, die durch die Krise belastet sind oder bei denen das Risiko einer Belastung besteht. Auf Basis wissenschaftlicher Evidenz stellt das Portal alltagsnahe Hilfsangebote zum Umgang mit aktuellen Herausforderungen bereit, z.B. Tipps zur Stress-Bewältigung und Anregungen zu positiven Aktivitäten.

Außerdem gibt es die Plattform "Mein Kompass". Dort finden Jugendliche verständliche und wissenschaftlich fundierte Informationen zu psychischen Erkrankungen. Die Handhabung ist barrierearm und ohne Vorwissen möglich, das Projekt wurde durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.

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Dauer und Gültigkeit der Verordnung / des Trägerschreibens

Die SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung gilt bis einschließlich 12.02.2023.