Lockerungen Corona Jugendarbeit Berlin

Erste Lockerungen der Corona-Einschränkungen für die Berliner Jugendarbeit

Für Einrichtungen der Jugendarbeit gelten seit 11. Mai 2020 erste Lockerungen. Gruppenangebote mit bis zu sechs jungen Menschen sind dann unter Einhaltung der Hygieneregeln wieder erlaubt. Das hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mitgeteilt. Die neuen Lockerungen ab 15. Juni 2020 gibt es hier.

Jugendverbände, Jugendclubs und andere Träger der Jugendarbeit sollen die Gruppenangebote so planen, dass die Teilnehmer_innen-Zahlen auf maximal sechs begrenzt wird. Die weiterhin geltenden Abstands- und Hygieneregeln sollen so bestmöglich eingehalten werden können. Die Senatsverwaltung schlägt vor, Angebote zum Beispiel zeitversetzt oder, je nach Größe der Einrichtung, mit parallelen Kleingruppen mit bis zu sechs jungen Menschen durchzuführen.

Jede Einrichtung der Jugendarbeit muss zuerst ein gesondertes Hygiene- und Abstandskonzept erarbeiten. Es soll auf die räumlichen Gegebenheiten abgestimmt sein und sich an dem Musterhygieneplan orientieren. Bei den Angeboten müssen sich die Teilnehmenden in eine Anwesenheitsliste mit Vor- und Familienname, Anschrift und Telefonnummer eintragen. Diese tägliche Anwesenheitsliste soll in einem verschlossenen Umschlag für vier Wochen aufbewahrt und danach gelöscht bzw. vernichtet werden.

Auch Sportangebote im Freien sollen wieder möglich sein, Spielgeräte müssen nach Gebrauch desinfiziert werden. Weiterhin ausgeschlossen bleiben Übernachtungen, Kochangebote und Gruppenreisen. Ob in den Sommerferien Gruppenreisen durchgeführt werden können hängt von der epidemiologischen Entwicklung ab und ist derzeit weiterhin offen.

Die genauen Beschreibungen der Lockerungen können dem Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entnommen werden.

Pressemitteilung Covid-19-Lockerungen in Jugendeinrichtungen (SenBJF)