"Impfung und Ehrenamt": Position des Deutschen Bundesjugendrings
Ehren- und Hauptamtliche in der Jugendarbeit sind nach der Coronavirus-Impfverordnung zu einer Schutzimpfung mit erhöhter Priorität berechtigt, stellt der Deutsche Bundesjugendring in seiner neuen Positionierung fest.
"Neben praxisnahen und regelmäßigen Tests sind Impfangebote ein integraler Baustein hin zu dieser Normalisierung der Kinder- und Jugendhilfe", betont das Positionsschreiben, das der Hauptausschuss des Deutschen Bundesjugendrings am 21. April 2021 beschlossen hat. Gemäß § 4 Abs. 8 der Coronavirus-Impfverordnung zählen dementsprechend zur Gruppe mit erhöhter Priorität Personen, die „in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe (…) tätig sind“. Dazu gehören im Bereich der Jugendverbandsarbeit ganz klar auch die vielen ehrenamtlichen Mitarbeitenden mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen, welche jugendverbandliche Arbeit im Alltag überhaupt erst ermöglichen.
Ehren- und Hauptamtliche in der Jugendarbeit zur priorisierten Schutzimpfung berechtigt
Die Jugendverbände und Landesjugendringe im Deutschen Bundesjugendring stellen also fest, dass ehren- und hauptamtliche sowie hauptberuflicher Mitarbeiter_innen in der Jugendarbeit und der non-formalen Bildung nach §11 SGB VIII gemäß § 4 der Coronavirus-Impfverordnung zu einer Schutzimpfung mit erhöhter Priorität berechtigt sind.
Die Organisationen fordern daher eine bundesweit einheitliche Umsetzung der Coronavirus-Impfverordnung im Bereich Kinder- und Jugendarbeit und der non-formalen Bildung, damit Kinder- und Jugendliche im gesamten Bundesgebiet auch weiterhin von Angeboten der Jugendverbandsarbeit profitieren können. Die Jugendverbände und Landesjugendringe im DBJR wollen sich intensiv dafür einsetzen, ehren- und hauptamtlich sowie hauptberuflich in der Jugendarbeit tätige Personen über die Möglichkeit der Schutzimpfung mit erhöhter Priorität zu informieren.