Blockiert die CDU jetzt ihr eigenes Versprechen zu Wahlalter 16?
CDU und SPD brechen ihr Versprechen an die junge Generation: Wahlalter 16 sollte in Berlin noch vor der Sommerpause kommen. Dafür ist es jetzt zu spät. Schlimmer noch: Die CDU will das Grundrecht offenbar an eine Bedingung knüpfen, die im Koalitionsvertrag anders als bei der Vorgängerregierung gar keine Rolle mehr spielt: Politische Bildung.
Auf der Tagesordnung für die letzte Parlamentssitzung vor der zweimonatigen Sommerpause sucht man ein Thema vergeblich: Wahlalter 16. Dabei war es als das einzige Projekt von schwarz-rot angekündigt, das noch vor der Sommerpause umgesetzt werden sollte. Grüne und Linke hatten bereits signalisiert, dafür zu stimmen. Offenbar bekommt es die Regierung nicht auf die Reihe, ihre Ankündigungen zur Wahlalterabsenkung umzusetzen. Bis heute hat keine erste Lesung für die Gesetzesänderung stattgefunden. Dabei sollte die Gesetzesänderung „zügig“ auf den Weg gebracht werden, wie auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Stettner Anfang Mai in der Berliner Morgenpost betont hatte.
CDU stellt Bedingungen, die im Koalitionsvertrag verloren gingen
Was jetzt irritiert: Die CDU möchte Wahlalter 16 offenbar an eine politische Bildungsoffensive knüpfen. Das sagte der stellvertretende CDU-Fraktionschef Danny Freymark gegenüber dem Neuen Deutschland. Es ist absurd: Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD ging die „Offensive für politische Bildung“ verloren, die die Vorgängerregierung sich noch auf die Fahnen schrieb. „Wir setzen uns seit langem für die Stärkung der außerschulischen politischen Bildung ein“, sagt Tilmann Weickmann, Geschäftsführer des Landesjugendring Berlin. „Wir waren enttäuscht, dass das Thema im neuen Koalitionsvertrag gar keine Rolle mehr spielt. Nun soll es plötzlich eine Voraussetzung für Wahlalter 16 sein? Das riecht stark danach, dass die CDU die Absenkung des Wahlalters verzögern will.“
Politische Bildung ist wichtig, ohne Frage. Sie muss auch unbedingt gestärkt werden. Jedoch ist das Wahlrecht ein Grundrecht und darf nicht an Bedingungen geknüpft werden. Der Aufschrei wäre sicherlich groß, wenn plötzlich auch Erwachsene vor Wahlen nachweisen müssten, dass sie politisch gebildet sind. Zusätzlich belegen zahlreiche Studien, dass 16-Jährige das politische Wissen für Wahlen haben und nichts die Motivation zu politischer Bildung mehr steigert, als wählen zu dürfen. Wer Bildung als Kriterium für das Wahlrecht betrachtet, argumentiert jedoch gegen das Grundgesetz und die Berliner Landesverfassung. Denn dort ist Bildung keine Voraussetzung für das Wahlrecht.
Parlamentsbesuche und Jugendparlamente haben wenig mit politischer Bildung junger Menschen zu tun
Jeder Berliner Jugendliche solle einmal im Abgeordnetenhaus gewesen sein und Jugendparlamente sollen gestärkt werden, verkündete der CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Stettner zudem in einer dpa-Meldung. „Ein solches Verständnis von politischer Bildung ist gelinde gesagt fragwürdig“, meint Weickmann. „Das ist pure Institutionenkunde und hat mit politischer Bildung, die auch zu politischer Kompetenz und Engagement führt, wenig zu tun. Politische Bildung muss an der Lebensrealität von Jugendlichen anknüpfen, beispielsweise in Jugendverbänden oder Jugendfreizeiteinrichtungen.“
Jugendparlamente hingegen können immer nur ein Baustein für mehr Mitbestimmung junger Menschen sein. Sie sind kein Format, mit dem alle Jugendlichen erreicht werden. Es sind zumeist von Erwachsenen erdachte Beteiligungsformate, bei denen eine kleine Gruppe junger Menschen im Prinzip nichts Verbindliches entscheiden kann. Echte, direkte Beteiligung für alle jungen Menschen kann nur die Absenkung des Wahlalters ermöglichen. Und die sollte die schwarz-rote Regierung schnellstmöglich einführen. Und zwar bedingungslos.