Vereinfacht: Bildungszeit für Weiterbildung im Ehrenamt

Für Ehrenamtliche in Jugendverbänden, die sich für ihr Engagement weiterbilden wollen, wird der Rechtsanspruch auf Bildungszeit (früher Bildungsurlaub) klargestellt. Das neue Berliner Bildungszeitgesetz benennt die Qualifizierung für ehrenamtliches Engagement ausdrücklich.

Beschäftigte haben ein Recht auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, um an Bildungsveranstaltungen teilzunehmen, die der politischen Bildung und/oder der beruflichen Weiterbildung und/oder der Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten dienen. Dafür stehen zehn Tage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren zur Verfügung.

Ausdrücklich besteht auch ein Anspruch auf Weiterbildungen im ehrenamtlichen Engagement in Jugendverbänden. Das kann z.B. die Teilnahme an einer Juleica-Schulung sein. Es wird allerdings vorausgesetzt, dass die Fort- oder Weiterbildung vom Land Berlin anerkannt ist. Dafür kann der Träger einen Online-Antrag beim Land Berlin stellen. Wenn die Fort- oder Weiterbildung als Bildungszeit anerkannt ist, können Beschäftigte bei ihrem Arbeitgeber die bezahlte Freistellung mit Verweis auf das Bildungszeitgesetz beantragen.

In Paragraph 1(3) des Gesetzes steht explizit: "Bildungszeit dient der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung und der Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten." Das bedeutet, dass Jugendverbände und andere Träger der Jugendarbeit ihre Weiterbildungsangebote, darunter z.B. auch Jugendleiter_innen-Schulungen, leichter als Weiterbildungen vom Land Berlin anerkennen lassen können.

Zum neuen Bildungszeitgesetz:
https://gesetze.berlin.de/perma?a=BiZG_BE

Bildungszeit auf berlin.de:
www.berlin.de/sen/arbeit/weiterbildung/bildungszeit