

Jugend-Minister*innen: Neutralitätsgebot gilt nicht für Jugendarbeit
Für Träger der Jugendarbeit gilt das Neutralitätsgebot nicht. Im Gegenteil: Es ist eine Aufgabe der Jugendarbeit, gegen demokratiefeindliche und menschenverachtende Einstellungen Haltung zu zeigen. Das hat die Jugend- und Familienminister*innenkonferenz auf ihrer Tagung am 22./23.05.2025 in Hamburg bekräftigt.
"Jugendverbände gestalten ihre Jugendarbeit selbstorganisiert und gemeinschaftlich. Dazu gehört auch das Recht, sich öffentlich politisch zu positionieren", heißt es im Beschluss der Jugendminister*innen mit dem Titel "Jugendarbeit stärken – Für einen demokratischen Diskurs" wortwörtlich. Erfolgreiche demokratische Jugendarbeit dürfe danach „nicht durch Forderungen nach politischer Neutralität gefährdet bzw. in Frage gestellt werden.“ Es sei sogar eine Aufgabe der Jugendarbeit, gegen demokratiefeindliche und menschenfeindliche Aussagen und Handlungen entschieden einzutreten. "Damit kann Jugendarbeit nie 'neutral' sein", so der Beschluss der Jugend- und Familienminister*innenkonferenz. Das Neutralitätsgebot sei verfassungsrechtlich nicht normiert und dürfe Jugendarbeit daher nicht behindern.
Jugendarbeit muss nicht neutral sein
Jugendverbände und Landesjugendringe werden immer öfter angegriffen. Häufig sehen sie sich mit dem Vorwurf mangelnder "Neutralität" konfrontiert. Rechtsextremist*innen versuchen immer wieder, die Gemeinnützigkeit von Strukturen der Jugendarbeit oder ihre staatliche Förderwürdigkeit in Frage zu stellen. Auf dieser Basis kommt es seit vielen Jahren zu parlamentarischen Anfragen, Diffamierungen in Sozialen Medien bis hin zu direkter Gewalt gegen Einrichtungen und ihre Haupt- und Ehrenamtlichen. Das Narrativ eines angeblichen Neutralitätsgebots wird – so der Beschluss – gezielt genutzt, um demokratische Bildung zu diskreditieren und kritische Jugendarbeit zu delegitimieren.
Mit dem Beschluss stärken die Jugendminister*innen öffentlichen und freien Trägern der Jugendarbeit nun den Rücken. Er hält fest: Die Träger haben einen "weiten Spielraum" in Bezug auf politische Positionierung. Sie sind nicht dazu verpflichtet, Parteien und Gruppen zu ihren Veranstaltungen einzuladen. Daran ändere sich auch nichts, wenn sie durch öffentliche Gelder gefördert werden. Sie bleiben auch dann "Grundrechtsträger" im Sinne der Meinungs-, Kunst- und Religionsfreiheit - und haben das Recht, sich öffentlich zu positionieren.
Mit Rückenwind: Haltung statt Neutralität
Mit dem Beschluss geben die Jugendminister*innen allen Fachkräften, Ehrenamtlichen und Gremien in der Jugendarbeit eine klare Orientierung. Die häufig unscharfe oder politisch missbrauchte Berufung auf ein angebliches Neutralitätsgebot wird damit ausgeräumt. Es ist ein deutliches Signal: Der Beschluss stärkt das Selbstverständnis freier Träger als demokratische Bildungsakteure – und weist Versuche zurück, politische Bildung durch Verweis auf ein vermeintliches Neutralitätsgebot einzuschränken. Jugendarbeit ist kein neutraler Raum – sie ist demokratischer Gestaltungsraum. Und: Wer Haltung zeigt, steht auf der richtigen Seite.
Sonderheft zum Thema
Zum Umgang mit rechtsextremen Anfeindungen der Jugendverbandsarbeit hat der Bundesjugendring in Kooperation mit dem Bundesverband Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus und dem Landesjugendring Hamburg das Sonderheft "Haltung statt Neutralität" der Punktum-Reihe des Landesjugendrings erarbeitet. Zusammen mit dem JFMK-Beschluss bieten wir das Heft hier zum Download an: