Fortbildung: Rechtssicher Handeln in der Jugendverbandsarbeit
Praxisnahe Einführung zu Aufsichtspflicht, Haftung, Versicherung, Jugendschutz und Datenschutz in der Jugendverbandsarbeit: Neben einem Vortrag erwarten euch eine Diskussion und praktische Fallbeispiele zum Weiterdenken.
"Wer Kinder- und Jugendarbeit macht und Aufsichtspflicht ausüben musst, steht dabei ständig mit einem Bein im Gefängnis", heißt es oft. Warum das so nicht stimmt, zeigt Christina Hunger in einer an der Praxis orientierten Einführung in die rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendarbeit.
Um diese Themen geht's:
- Was ist überhaupt Aufsichtspflicht, was sind die Anforderungen und Pflichten, die sich daraus ergeben?
- Haftungsfragen oder: Was passiert, wenn doch etwas passiert?
- Gegen welche Vorfälle können und sollen wir uns als Vorstand sinnvollerweise versichern?
- Jugendschutzgesetz, Sexualstrafrecht im Hinblick auf die Erfordernisse der Kinder- und Jugendarbeit
- Grundlagen der Datenschutzgrundverordnung und ein vernünftiger Umgang mit Datenschutz und dem Recht am eigenen Bild
Referentin:
Christina Hunger ist keine Juristin, sondern Sozial- und Erziehungswissenschaftlerin und bringt jahrzehntelange Erfahrung aus der Praxis der Jugendverbandsarbeit mit. Als Bildungsreferentin bei den Pfadfinder*innen hat sie die tatsächlichen Folgen einer Aufsichtspflichtverletzung mehr als einmal miterlebt und weiß, worauf Fachkräfte, verantwortliche Vorstände und ehrenamtliche Betreuer*innen besonders achten müssen, um juristischen Ärger zu vermeiden. Ihr Fazit: Wenn man die rechtlichen Grundlagen erstmal in ihrer Logik verstanden hat, ist die Anwendung kein Hexenwerk mehr.
Termin und Ort:
Mittwoch, 10.06.2026, 16-20 Uhr
Stadtwerkstatt, Karl-Liebknecht-Str. 11, 10178 Berlin (Google Maps). (Zugang über den Laubengang im 1. OG, erreichbar direkt von der Straße aus über Treppe, Rolltreppe und Aufzug)
Dieses Seminar wird als Juleica-Fortbildung anerkannt.