Energiekostenhilfe auch für Ferienfreizeiten!
Der Landesjugendring Berlin fordert das Land Berlin auf, alle gesetzlich formulierten Angebotsformen der Jugendarbeit bei der Energiekostenhilfe zu berücksichtigen. Es ist fachlich nicht zu begründen, dass ausschließlich Jugendfreizeiteinrichtungen und andere standortgebundene Angebote der Jugendarbeit eine Energiekostenhilfe erhalten, die anderen Angebotsformen der Jugendarbeit aber nicht.
Gremium
Mitgliederversammlung
Sitzungsdatum
25.03.2023
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