Kooperation Jugendverband und Schule: Neue Kostensätze ab 2024

Seit Januar 2024 gibt es mehr Geld für Angebote von Fachkräften und Ehrenamtlichen der Jugendhilfe an Schulen. Das gilt für alle Träger der freien Jugendhilfe, die mit Schulen der Sekundarstufe I kooperieren, um den Ganztagsbetrieb auszugestalten und sicherzustellen – also auch für Jugendverbände.

Je nachdem, ob das Angebot von einer Fachkraft oder Ehrenamtlichen durchgeführt wird, gelten unterschiedliche Kostensätze, die zum Beispiel der Jugendverband von der Schule pro Stunde erhält. Die neuen Kostensätze ab 1.1.2024 betragen für ein Angebot von Fachkräften 56,81 Euro und für Angebote von Ehrenamtlichen 21,53 Euro.
 
Grundlage für die Angebote ist eine Rahmenvereinbarung über die Kooperation von Trägern der freien Jugendhilfe und Ganztagsschulen. Sie gilt seit 2010 und wurde zwischen dem Landesjugendring Berlin, der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und dem Land Berlin geschlossen. Die Rahmenvereinbarung regelt, wie die Schule Kosten finanziert, die zum Beispiel dem Jugendverband durch das Angebot an der Schule entstehen. 

Kostenblätter, Muster für Kooperationsverträge mit der Schule und weitere Informationen gibt es auf der Website der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Kooperation Jugendverband - Schule

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter 
ljrberlin.de/schulkooperation