Förderung
Die öffentlichen Fördergelder für Jugendverbände und Jugendbildungsstätten des Landes Berlin vergeben wir als Landesjugendring seit 2015 als beliehenes Unternehmen des Landes.
Wir beraten und begleiten unsere Mitgliedsverbände, wenn es Fragen zur Förderung gibt, prüfen die Anträge und stellen die Zuwendungsbescheide im Auftrag des Landes aus. Auch die Auszahlung der Mittel sowie die Prüfung der Verwendungsnachweise übernimmt der Landesjugendring Berlin.
Gemeinsam mit dem Land Berlin wollen wir als Zentralstelle für die Förderung der Jugendverbände und Jugendbildungsstätten die Selbstverwaltung und die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und ihrer Jugendgruppen stärken. Der Senat und der Landesjugendring konnten durch die Einrichtung der Zentralstelle ihre partnerschaftliche Zusammenarbeit ausbauen.
In gemeinsamer Verantwortung verwalten und steuern beide Beteiligte die durch das Land Berlin bereitgestellten Fördermittel für die Arbeit der Jugendverbände und der Jugendbildungsstätten. Dazu zählen sowohl die Grundförderung als auch die Sonderförderung zur Kooperation mit Schulen.
Die Grundlage der Förderung
Berliner Jugendverbände und Jugendbildungsstätten werden auf Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) öffentlich gefördert. Seit 2015 richtet sich die Förderung der Jugendverbände konkret nach den „Förderrichtlinien über die Bedingungen der Finanzierung der Jugendverbandsarbeit im Land Berlin“ und die Förderung der Jugendbildungsstätten nach den „Förderrichtlinien über die Bedingungen der Finanzierung und Leistungssicherstellung der außerschulischen Jugendbildung in Jugendbildungsstätten“.